Ein Unternehmen im Kanton Schwyz ist Opfer eines hochentwickelten Betrugs geworden, bei dem Kriminelle künstliche Intelligenz (KI) zur Täuschung eingesetzt haben. Die unbekannte Tätergruppe nahm telefonisch Kontakt zu einem Geschäftsinhaber auf und gab sich mit einer täuschend echt generierten Stimme als ein vertrauter Geschäftspartner aus. Unter dem Vorwand eines angeblich vertraulichen internationalen Geschäfts veranlasste das Opfer zahlreiche Geldtransaktionen im Gesamtwert von mehreren Millionen Franken, die auf ein Bankkonto in Asien überwiesen wurden. Der Betrug wurde erst nach Abschluss aller Zahlungen erkannt.

Im vorliegenden Fall kam es zu einer klassischen, aber technisch hochentwickelten Form von CEO-Fraud mit KI-Unterstützung. Mehrere Faktoren dürften zum Erfolg des Betrugs beigetragen haben:

  • Vertrauensmissbrauch durch KI-Stimme
    Die Täter nutzten eine KI-generierte Stimme, die einem bekannten Geschäftspartner täuschend ähnlich klang. Dadurch wurde die natürliche Skepsis des Opfers erheblich reduziert.
  • Zeitdruck und Vertraulichkeit
    Die angebliche Dringlichkeit und der Hinweis auf ein „vertrauliches Geschäft“ setzten das Opfer unter psychologischen Druck und verhinderten Rückfragen.
  • Fehlende Zweitverifikation
    Zahlungsanweisungen wurden ausschliesslich auf Basis eines Telefonats ausgeführt – ohne Rückbestätigung über einen zweiten, unabhängigen Kanal.
  • Unzureichende interne Kontrollmechanismen
    Offenbar konnten hohe Beträge ohne konsequentes Vier-Augen-Prinzip oder zusätzliche Freigabeschritte überwiesen werden.
  • Unterschätzung neuer Betrugsmethoden
    Die Risiken von KI-basierter Sprachmanipulation wurden nicht ausreichend in bestehende Sicherheitsprozesse einbezogen.

Mögliche Massnahmen, um Betrugsfälle vorzubeugen:

  • Grundsatz etablieren: Stimme ist kein Beweis mehr
    Telefonische Anweisungen dürfen nicht als alleinige Autorisierung gelten. z.B. geheimes Code-Wort mit Gesprächspartner vereinbaren.
  • Klare Zahlungsgrenzen und Eskalationsregeln
    Definieren Sie Betragslimiten, ab denen zusätzliche Prüf- und Genehmigungsstufen zwingend sind. Insbesondere bei Auslandüberweisungen.
  • Verbindliche Rückruf- und Bestätigungsprozesse
    Kritische Anweisungen müssen über eine bekannte, intern hinterlegte Nummer oder einen zweiten Kanal (z. B. schriftlich, persönlich) bestätigt werden.
  • Vier-Augen-Prinzip konsequent umsetz
    Hohe oder ausserordentliche Zahlungen dürfen nur nach Freigabe durch mindestens zwei unabhängige Stellen erfolgen.
  • Sensibilisierung und Schulung
    Führungskräfte und Mitarbeitende im Finanz- und Assistenzbereich sollten regelmässig über neue Betrugsformen, insbesondere KI-basierte Methoden, informiert werden.
  • Notfallprozess festlegen
    Legen Sie klar fest, wie bei Verdachtsfällen vorzugehen ist (sofortige Bankkontaktaufnahme, interne Meldung, Polizei).

(Bild: Dall-E / KI-generiert)